Gemäß § 24 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MAVO bietet der
DiAG-Vorstand die folgenden Arbeitskreise zur gegenseitigen Information
und Erfahrungsaustausch mit den vertretenen Mitarbeitervertretungen sowie
zur Beratung und Unterstützung der Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten
des Mitarbeitervertretungsrechtes an:
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Altenhilfe
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Kinder- und Jugendhilfe
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Behindertenhilfe
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Offene Hilfen
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Gesundheitshilfe
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Schulen
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Hauswirtschaft / Technik
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Verwaltung
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Termine
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Anmeldung
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Die Rechtsgrundlagen:
Gemäß den §§ 24 und 25 MAVO (KABl. 2001 Nr. 18 vom 28.12.2001, S. 571, 572) und in
Verbindung mit den §§ 15 und 17 MAVO ist die Teilnahme an
den DiAG-Veranstaltungen zum Informations- bzw. Erfahrungsaustausch und zur Beratung
als Aufgabe für Mitarbeitervertreter(innen) geregelt.
Es besteht gemäß §§ 15 und 17 MAVO Anspruch auf
Freistellung und Reisekostenerstattung.
Zur Rechtsgrundlage
siehe auch Protokoll Besprechung Bischöfliches Ordinariat, Diözesancaritasverband,
DiAG-MAV
Die Teilnahme:
Die Informationsveranstaltungen finden in der
Regel zweimal im Jahr und werden von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Teilnehmer sind die Mitarbeitervertretungen aus den jeweiligen Bereichen,
die üblicherweise durch eine Person vertreten sind.
Informationsveranstaltungen - wozu?
Die Informationsveranstaltungen dienen einem regelmäßigen
Informations- und Erfahrungsaustausch der beteiligten MAVen speziell
mit Blick auf die einrichtungsspezifischen Problemfelder, außerdem
findet Beratung durch das begleitende Vorstandsmitglied zu Fragen, die
sich aus der MAVO, der AVR, dem Arbeits- und Sozialrecht ergeben, statt.
In den Arbeitskreisen werden weiterhin Lösungsansätze zu
MAV-Themen erarbeitet und Anregungen der DiAG an die Arbeitsrechtliche
Kommission des Deutschen Caritasverbandes vorbereitet.