Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart (DiAG-MAV)


Sie befinden sich hier: Home - Rechtsprechung - AVR-Schlichtung

Ergebnisse aus den AVR-Schlichtungsstellen

 

Diese Seite befindet sich im Aufbau; und wir können natürlich nur die Schlichtungen einstellen, von denen wir erfahren.

Schlichtungsstelle des Caritasverbandes
der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.


Daher unsere Bitte: Wenn Sie schon vor AVR-Schlichtungsstellen waren oder Entscheidungen von allgemeinem Interesse kennen, schicken Sie uns diese bitte zu!
(Möglichst in digitaler Fassung mit Antrag, Entscheidung, Begründung und ob das Schlichtungsergebnis von den Parteien angenommen wurde.)

E-Mail: Webmaster@diag-mav.org

Herzlichen Dank!


Ergebnisse der AVR-Schlichtungsstelle der Diözese Limburg auf der
Seite von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcus Ulrich Dillmann

AVR-Schlichtungsstelle Rottenburg-Stuttgart gemäß § 22 Abs. 1 AVR

Spruch vom 29.06.2007

zum Anspruch auf Eingruppierung in die Vergütungsgruppe 4b Ziffer 24 der Anlage 2d zu den AVR (keine zweijährige Berufstätigkeit nach Erlangung der staatlichen Anerkennung erforderlich)

Ergebnis: Es besteht Anspruch auf Eingruppierung (der Spruch wurde von den parteien angenommen)


AVR-Schlichtungsstelle Trier gemäß § 22 Abs. 1 AVR

Spruch vom 28.06.2007

zum Anspruch auf Ortszuschlag im Anwendungsbereich der AVR, wenn der Ehegatte nach TVöD vergütet wird

Ergebnis: Es besteht kein Anspruch auf Ortszuschlag


AVR-Schlichtungsstelle Passau gemäß § 22 Abs. 1 AVR

Spruch 01-2006 vom 03.07.2006

zum Anspruch auf Ortszuschlag im Anwendungsbereich der AVR, wenn der Ehegatte nach TVöD vergütet wird

Ergebnis: Es besteht Anspruch auf Ortszuschlag


Zentrale AVR-Schlichtungsstelle gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 AVR

Gutachten zum Anspruch auf Ortszuschlag im Anwendungsbereich der AVR, wenn der Ehegatte nach TVöD vergütet wird

Ergebnis: Es besteht Anspruch auf Ortszuschlag


AVR-Schlichtung gemäß AVR § 22 Abs. 1 (Diözese Rottenburg-Stuttgart)
Vergütungsabsenkung gemäß AVR Anlage 18-

Vergleich vom 12.07.2005

Die Mitarbeiterin bekommt alle geltend gemachten Ansprüche ausbezahlt


Schlichtung gemäß AVR § 22 Abs. 2 (Erzdiözese Freiburg) zur Zahlung der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge

Schlichtungsspruch vom 16.04.2004



Schlichtungsspruch gemäß AVR § 22 Abs. 2 (Erzdiözese Freiburg) zur Umstellung der Zusatzversorgung

Schlichtungsspruch vom 01.12.2003

Es wird festgest ellt, dass der Antragsgegner durch den Vollzug der Umstellung
des Zusatzversorgungssystems von der Gesamtversorgung auf das Punktesystem mangels eines zustimmenden Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission die Rechte der Antragsteller verletzt hat.


AVR-Schlichtung gemäß AVR § 22 Abs. 1 (Diözese Rottenburg-Stuttgart)
Eingruppierung Jugend- und Heimerzieher in der Funktion als Gruppenleiter

Schlichtungsspruch vom 13.07.2001:

Jugend- und Heimerzieher in der Funktion als Gruppenleiter sind in der Vergütungsgruppe 5b, nach fünf Jahren in der Vergütungsgruppe 4b eingruppiert.