Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart (DiAG-MAV)


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10 Jahre Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Dokumentation der Jubiläumsveranstaltung am 28.01.1999 in Stuttgart

Einführung von Bischof Dr. Walter Kasper

zur Jubiläumsveranstaltung "10 Jahre Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen" am Donnerstag, den 28. Januar 1999 in Stuttgart

Gemeinschaft im Dienst Christi

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitarbeiter im kirchlichen Dienst!

Ich freue mich sehr, daß ich heute mit Ihnen das zehnjährige Bestehen der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in unserer Diözese feiern darf und gratuliere Ihnen sehr herzlich zu diesem Jubiläum. Ihnen allen, die Sie als Vertreter der DiAGen im caritativen und diözesanen Bereich und als Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter hier versammelt sind, danke ich ganz ausdrücklich für ihre engagierte und, wie ich weiß, nicht immer komfortable Arbeit. In diesen Dank schließe ich auch all jene ein, die sich in der Vergangenheit als Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es im caritativen oder im diözesanen Bereich, eingebracht haben, und die heute nicht hier sind. Das Anliegen der organisierten Vertretung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reicht ja weit vor das Jahr 1989 bis zu der Einrichtung des Vertrauensrates in der Bischöflichen Kanzlei im Jahr 1969 und der ersten Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung im Jahr 1971 zurück. Was wir heute an Organen und Strukturen der Mitarbeitervertretung in unserer Diözese haben, verdanken wir dem Engagement vieler Männer und Frauen, auf deren Arbeit wir heute aufbauen können.

Wer sich die Geschichte der Mitarbeitervertretung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Entwicklung der DiAG in den vergangenen zehn Jahren anschaut, stellt fest, daß sich in dieser Zeit Beachtliches getan hat. Die Mitarbeitervertretungen - derzeit stehen sie für die Interessen von ungefähr 500 kirchlichen Einrichtungen und Dienststellen und ca. 42.000 kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein - sind inzwischen aus unserer Diözese nicht mehr wegzudenken. Die Satzungen und Ordnungen im Bereich der Mitarbeitervertretung wurden in den Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und den veränderten Gegebenheiten angepaßt. Dies wird auch weiterhin erforderlich sein. Wie auch der aktuelle Personalentwicklungsprozeß "PEP 2001" im Diözesanbereich zeigt, ist das Thema Mitarbeitervertretung keine statische Angelegenheit, sondern ein sehr lebendiger, von Menschen und für Menschen gestalteter Prozeß. Mit diesem Prozeß können wir, so denke ich, zufrieden sein. Was ich bereits bei der Konstituierung der 2. Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich 1991 gesagt habe, gilt deshalb auch heute noch. Und es gilt heute erst recht, nachdem meine Beziehungserfahrung mit der DiAG und der MAV sehr viel reichhaltiger ist als damals: Ich stehe hinter den Anliegen der Mitarbeitervertretung und sichere Ihnen ausdrücklich meine ganze Unterstützung zu, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit aller kirchlichen Mitarbeiter gerecht, fair, transparent und menschlich zu gestalten. Denn nicht um ein Gegeneinander von "Dienstgebern" einerseits und "Dienstnehmern" andererseits hat es da zu gehen, sondern um ein vertrauensvollen Miteinander aller, die im kirchlichen Dienst stehen. Mitarbeitervertretung ist keine unliebsame Einmischung, keine Wichtigtuerei oder Störung des reibungsfreien Betriebes. Vom kleinsten Pfarreikindergarten bis zu einer Verwaltung wie dem Bischöflichen Ordinariat, von der Sozialstation einer Gemeinde bis zu einem Großverband wie der Caritas, muß das allen klar sein.

Dies kann aber nur klar werden, wenn wir ernst nehmen, was, aufbauend auf der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" von 1993 in der Präambel der "Ordnung für die Mitarbeitervertretung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart" in ihrer geltenden Fassung vom 3. Juli 1997 steht: "Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken ... Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit." (KABl 1997, 637) Ich bin sehr froh, daß uns eine solche Zusammenarbeit im allgemeinen auch gelingt.

Meine Damen und Herren, ich wurde gebeten, heute über einen allgemeinen Gruß hinaus einige grundsätzliche Dinge anzusprechen. Am grundsätzlichsten erscheint mir, wenn es um das Thema des Miteinanders im kirchlichen Dienst geht, sich tatsächlich über jenes Grundwort des Dienstes einmal Gedanken zu machen. Was meinen wir, wenn wir von "kirchlichem Dienst" und von "Dienstgemeinschaft" sprechen? Anders als etwa der Begriff des "öffentlichen Dienstes" oder der "Dienstleistung" knüpft unser Verständnis von Dienst an die wesentliche Sendung der Kirche an. Sie ist ja insgesamt eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit ihrem Leben und ihrer je eigenen Berufung und Begabung von Jesus Christus gesandt und in Dienst genommen wissen. "Grundlage und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der Kirche", so heißt es zutreffend in der schon zitierten Präambel der MAVO. Darin unterscheiden wir uns fundamental von jeder anderen Institution oder Unternehmung. Die Kirche ist nicht für sich selber und um ihrer selbst willen da, sondern für die Menschen. Und sie ist auch nicht aus sich selber da, sondern lebt, wenn sie lebt, einzig aus der Kraft des Geistes Jesu. Gerade in der heutigen, für die Kirchen wirtschaftlich und gesellschaftlich angespannten Zeit, muß uns klar sein, daß es bei unserer Kirche und unserem Dienst in dieser Kirche letztlich nicht um das Management einer kulturell-sozialen Dienstleistungsfirma geht. Unser aller "Dienstgeber" ist im letzten niemand anderes als Jesus Christus selbst, der Herr und das Haupt der Kirche. Ihm sind wir als Kirche "dienstverpflichtet". Ja wir dürfen uns, wie es an einigen Stellen des Neuen Testamentes heißt, als Gottes "Mitarbeiter" verstehen, wörtlich: als die, die mit ihm am Werk sind und an seinem Werk mitwirken (vgl. 1Kor 3,9; 2Kor 6,1; 1 Thes 3,2). Dieses Werk geschieht freilich in verschiedenster Weise, so wie auch die Formen der Mitwirkung eine ungeheure Vielfalt umfassen und im einzelnen schließlich sehr weltlichen Charakter haben können.

Ob das, was kirchlicher Dienst konkret ist, in diesem Sinne Mitarbeit am Werk Gottes ist, ist aber die Frage, die wir uns als Kirche immer wieder vorlegen müssen. Dies gilt für mich als Bischof, der ich an meinem Platz und mit meiner Verantwortung ganz besonders dazu "dienstverpflichtet" bin, am Werk und Willen Gottes mitzuwirken. Das gilt aber auch für die Krankenschwester, den Sozialarbeiter, den Heimerzieher, aber auch für den Verwaltungsangestellten, die Sekretärin und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche, die an ihrem Platz Gott dabei mithelfen sollen, daß durch die Kirche seine frohe Botschaft im Leben der Menschen Wirklichkeit wird und daß die Menschen, wie es im Evangelium heißt, "das Leben haben und es in Fülle haben" (Joh 10,10). Diese Einheit aller im Dienst und Auftrag Jesu Christi, der den Menschen nicht nach Geschlecht, Qualifikation, Tarifstufe oder Dienstalter unterscheidet, muß der Maßstab sein, dem sich das Handeln und die Strukturen der konkreten, institutionellen Kirche und ihrer Einrichtungen und Organe unterzuordnen haben. An ihm muß sich alles messen lassen können, was in der konkreten Institution Kirche passiert. Er ist das Kriterium, das vor und immer über allen wirtschaftlichen und organisatorischen Kriterien gilt.

Freilich gibt es in der Kirche verschiedene Dienste und Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen und damit zusammenhängend die Notwendigkeit von Organisation und Planung. Freilich gibt es, wenn es um Menschen, ihre Lebenszeit, ihren Unterhalt, ihre Arbeit geht, Bedarf an rechtlicher Regelung. Es gibt schlichte Sachzwänge organisatorischer und wirtschaftlicher Art. Es gibt Organisationsstrukturen, auch Machtstrukturen, und die damit zusammenhängenden Konflikte. Das ist die zutiefst weltliche und menschliche Seite der Kirche, die keine Kirche der Engel, sondern der Menschen ist.

Entscheidend ist aber: Wir müssen mit dem Gedanken der Gemeinschaft im Dienst Christi ernst machen - in unserem Denken und Fühlen, aber auch in unseren Umgangsformen, in den Organisationsstrukturen und in der Gestaltung des kirchlichen Dienstes! Weil wir alle, die sogenannten "Dienstgeber" wie die "Dienstnehmer", gemeinsame Verantwortung für das Ganze tragen. Weil Formen der Mitverantwortung und Mitentscheidung nicht etwas sind, was kirchliche Dienstgeber gnädig gestatten oder tolerieren, sondern etwas, das unter Beachtung der Verfaßtheit der Kirche und der Verfassung des kirchlichen Dienstes zu dessen Wesen notwendig und selbstverständlich dazugehört.

Darin nehmen wir auch gesellschaftlich eine wichtige Signalfunktion wahr. Wir als Bischöfe haben in unserem Gemeinsamen Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" klar herausgestellt, daß die Kirchen als

Arbeitgeber sich an den moralischen Maßstäben und gestalterischen Impulsen, die sie im Blick auf die Gesellschaft geltend machen und einbringen, auch selbst messen lassen müssen (Nr.245). Ob auch bei uns Solidarität und Gerechtigkeit praktiziert werden oder nicht, ist eine Frage unserer gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit. Die Mahnung des Evangeliums: "Bei euch soll es nicht so sein" (Mk 10,43), gilt hier gerade nicht. Bei uns muß es vielmehr erst recht so sein, wie wir es für unsere ganze Gesellschaft einfordern und wünschen.

Es ist klar, daß dies alles unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht immer einfach sein kann. Als Kirche leben wir nicht in einem abgehobenen Elfenbeinturm, sondern in der Welt von heute mit ihren tiefgreifenden Veränderungen und ernsten Problemen. Daß wir im kirchlichen Bereich derzeit zu massiven Einsparungen und zu einer Reform unserer Organisationsstrukturen gezwungen sind, stellt uns als Kirche, aber auch die Kooperation zwischen kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeitern auf eine ernste Bewährungsprobe. Den kirchlichen Dienst unter solchen gewandelten und sich weiter wandelnden Bedingungen vernünftig zu koordinieren, stellt uns vor eine große Herausforderung - ich nenne hier nur die Veränderungen, die uns im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses noch bevorstehen werden. Davon abgesehen setzt der gesellschaftliche Gegenwind, der uns als Kirche heute ins Gesicht bläst, nicht zuletzt auch das, womit man sich ja identifizieren soll, wenn man im Dienst der Kirche steht, jede und jeden ganz persönlich und bis hinein in das private Umfeld in der heutigen Zeit Spannungen aus, die nicht immer leicht zu bestehen sind.

All das, meine Damen und Herren, können wir nur gemeinsam schaffen als Gemeinschaft im Glauben und als Gemeinschaft im Dienst Christi. Wir können es aber auch schaffen, weil Jesus Christus, als er Jüngerinnen und Jünger in seinen Dienst gerufen und ausgesandt hat, seiner Kirche und damit auch uns das Versprechen gegeben hat: "Seid gewiß: Ich bin bei euch alle Tage." (Mt 28,20)