Einführung von Bischof Dr. Walter Kasper 
zur Jubiläumsveranstaltung "10 Jahre Diözesane Arbeitsgemeinschaften
der Mitarbeitervertretungen" am Donnerstag, den 28. Januar 1999 in Stuttgart
Gemeinschaft im Dienst Christi
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitarbeiter im kirchlichen
Dienst!
Ich freue mich sehr, daß ich heute mit Ihnen das zehnjährige
Bestehen der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen
in unserer Diözese feiern darf und gratuliere Ihnen sehr herzlich
zu diesem Jubiläum. Ihnen allen, die Sie als Vertreter der DiAGen
im caritativen und diözesanen Bereich und als Mitarbeitervertreterinnen
und -vertreter hier versammelt sind, danke ich ganz ausdrücklich
für ihre engagierte und, wie ich weiß, nicht immer komfortable
Arbeit. In diesen Dank schließe ich auch all jene ein, die sich
in der Vergangenheit als Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sei es im caritativen oder im diözesanen Bereich, eingebracht haben,
und die heute nicht hier sind. Das Anliegen der organisierten Vertretung
kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reicht ja weit vor das
Jahr 1989 bis zu der Einrichtung des Vertrauensrates in der Bischöflichen
Kanzlei im Jahr 1969 und der ersten Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
im Jahr 1971 zurück. Was wir heute an Organen und Strukturen der
Mitarbeitervertretung in unserer Diözese haben, verdanken wir dem
Engagement vieler Männer und Frauen, auf deren Arbeit wir heute
aufbauen können.
Wer sich die Geschichte der Mitarbeitervertretung in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart und die Entwicklung der DiAG in den vergangenen
zehn Jahren anschaut, stellt fest, daß sich in dieser Zeit Beachtliches
getan hat. Die Mitarbeitervertretungen - derzeit stehen sie für
die Interessen von ungefähr 500 kirchlichen Einrichtungen und Dienststellen
und ca. 42.000 kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein - sind
inzwischen aus unserer Diözese nicht mehr wegzudenken. Die Satzungen
und Ordnungen im Bereich der Mitarbeitervertretung wurden in den Jahren
kontinuierlich weiterentwickelt und den veränderten Gegebenheiten
angepaßt. Dies wird auch weiterhin erforderlich sein. Wie auch
der aktuelle Personalentwicklungsprozeß "PEP 2001" im Diözesanbereich
zeigt, ist das Thema Mitarbeitervertretung keine statische Angelegenheit,
sondern ein sehr lebendiger, von Menschen und für Menschen gestalteter
Prozeß. Mit diesem Prozeß können wir, so denke ich,
zufrieden sein. Was ich bereits bei der Konstituierung der 2. Diözesanen
Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich
1991 gesagt habe, gilt deshalb auch heute noch. Und es gilt heute erst
recht, nachdem meine Beziehungserfahrung mit der DiAG und der MAV sehr
viel reichhaltiger ist als damals: Ich stehe hinter den Anliegen der
Mitarbeitervertretung und sichere Ihnen ausdrücklich meine ganze
Unterstützung zu, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit aller
kirchlichen Mitarbeiter gerecht, fair, transparent und menschlich zu
gestalten. Denn nicht um ein Gegeneinander von "Dienstgebern" einerseits
und "Dienstnehmern" andererseits hat es da zu gehen, sondern um ein
vertrauensvollen Miteinander aller, die im kirchlichen Dienst stehen.
Mitarbeitervertretung ist keine unliebsame Einmischung, keine Wichtigtuerei
oder Störung des reibungsfreien Betriebes. Vom kleinsten Pfarreikindergarten
bis zu einer Verwaltung wie dem Bischöflichen Ordinariat, von der
Sozialstation einer Gemeinde bis zu einem Großverband wie der
Caritas, muß das allen klar sein.
Dies kann aber nur klar werden, wenn wir ernst nehmen, was, aufbauend
auf der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher
Arbeitsverhältnisse" von 1993 in der Präambel der "Ordnung
für die Mitarbeitervertretung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart"
in ihrer geltenden Fassung vom 3. Juli 1997 steht: "Weil die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten
und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen
sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie
betreffenden Angelegenheiten mitwirken ... Dies erfordert von Dienstgebern
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam
getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit." (KABl
1997, 637) Ich bin sehr froh, daß uns eine solche Zusammenarbeit
im allgemeinen auch gelingt.
Meine Damen und Herren, ich wurde gebeten, heute über einen allgemeinen
Gruß hinaus einige grundsätzliche Dinge anzusprechen. Am
grundsätzlichsten erscheint mir, wenn es um das Thema des Miteinanders
im kirchlichen Dienst geht, sich tatsächlich über jenes Grundwort
des Dienstes einmal Gedanken zu machen. Was meinen wir, wenn wir von
"kirchlichem Dienst" und von "Dienstgemeinschaft" sprechen? Anders als
etwa der Begriff des "öffentlichen Dienstes" oder der "Dienstleistung"
knüpft unser Verständnis von Dienst an die wesentliche Sendung
der Kirche an. Sie ist ja insgesamt eine Gemeinschaft von Menschen,
die sich mit ihrem Leben und ihrer je eigenen Berufung und Begabung
von Jesus Christus gesandt und in Dienst genommen wissen. "Grundlage
und Ausgangspunkt für den kirchlichen Dienst ist die Sendung der
Kirche", so heißt es zutreffend in der schon zitierten Präambel
der MAVO. Darin unterscheiden wir uns fundamental von jeder anderen
Institution oder Unternehmung. Die Kirche ist nicht für sich selber
und um ihrer selbst willen da, sondern für die Menschen. Und sie
ist auch nicht aus sich selber da, sondern lebt, wenn sie lebt, einzig
aus der Kraft des Geistes Jesu. Gerade in der heutigen, für die
Kirchen wirtschaftlich und gesellschaftlich angespannten Zeit, muß
uns klar sein, daß es bei unserer Kirche und unserem Dienst in
dieser Kirche letztlich nicht um das Management einer kulturell-sozialen
Dienstleistungsfirma geht. Unser aller "Dienstgeber" ist im letzten
niemand anderes als Jesus Christus selbst, der Herr und das Haupt der
Kirche. Ihm sind wir als Kirche "dienstverpflichtet". Ja wir dürfen
uns, wie es an einigen Stellen des Neuen Testamentes heißt, als
Gottes "Mitarbeiter" verstehen, wörtlich: als die, die mit ihm
am Werk sind und an seinem Werk mitwirken (vgl. 1Kor 3,9; 2Kor 6,1;
1 Thes 3,2). Dieses Werk geschieht freilich in verschiedenster Weise,
so wie auch die Formen der Mitwirkung eine ungeheure Vielfalt umfassen
und im einzelnen schließlich sehr weltlichen Charakter haben können.
Ob das, was kirchlicher Dienst konkret ist, in diesem Sinne Mitarbeit
am Werk Gottes ist, ist aber die Frage, die wir uns als Kirche immer
wieder vorlegen müssen. Dies gilt für mich als Bischof, der
ich an meinem Platz und mit meiner Verantwortung ganz besonders dazu
"dienstverpflichtet" bin, am Werk und Willen Gottes mitzuwirken. Das
gilt aber auch für die Krankenschwester, den Sozialarbeiter, den
Heimerzieher, aber auch für den Verwaltungsangestellten, die Sekretärin
und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche, die an ihrem Platz
Gott dabei mithelfen sollen, daß durch die Kirche seine frohe
Botschaft im Leben der Menschen Wirklichkeit wird und daß die
Menschen, wie es im Evangelium heißt, "das Leben haben und es
in Fülle haben" (Joh 10,10). Diese Einheit aller im Dienst und
Auftrag Jesu Christi, der den Menschen nicht nach Geschlecht, Qualifikation,
Tarifstufe oder Dienstalter unterscheidet, muß der Maßstab
sein, dem sich das Handeln und die Strukturen der konkreten, institutionellen
Kirche und ihrer Einrichtungen und Organe unterzuordnen haben. An ihm
muß sich alles messen lassen können, was in der konkreten
Institution Kirche passiert. Er ist das Kriterium, das vor und immer
über allen wirtschaftlichen und organisatorischen Kriterien gilt.
Freilich gibt es in der Kirche verschiedene Dienste und Aufgaben, Verantwortungen
und Kompetenzen und damit zusammenhängend die Notwendigkeit von
Organisation und Planung. Freilich gibt es, wenn es um Menschen, ihre
Lebenszeit, ihren Unterhalt, ihre Arbeit geht, Bedarf an rechtlicher
Regelung. Es gibt schlichte Sachzwänge organisatorischer und wirtschaftlicher
Art. Es gibt Organisationsstrukturen, auch Machtstrukturen, und die
damit zusammenhängenden Konflikte. Das ist die zutiefst weltliche
und menschliche Seite der Kirche, die keine Kirche der Engel, sondern
der Menschen ist.
Entscheidend ist aber: Wir müssen mit dem Gedanken der Gemeinschaft
im Dienst Christi ernst machen - in unserem Denken und Fühlen,
aber auch in unseren Umgangsformen, in den Organisationsstrukturen und
in der Gestaltung des kirchlichen Dienstes! Weil wir alle, die sogenannten
"Dienstgeber" wie die "Dienstnehmer", gemeinsame Verantwortung für
das Ganze tragen. Weil Formen der Mitverantwortung und Mitentscheidung
nicht etwas sind, was kirchliche Dienstgeber gnädig gestatten oder
tolerieren, sondern etwas, das unter Beachtung der Verfaßtheit
der Kirche und der Verfassung des kirchlichen Dienstes zu dessen Wesen
notwendig und selbstverständlich dazugehört.
Darin nehmen wir auch gesellschaftlich eine wichtige Signalfunktion
wahr. Wir als Bischöfe haben in unserem Gemeinsamen Wort "Für
eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" klar herausgestellt,
daß die Kirchen als
Arbeitgeber sich an den moralischen Maßstäben und gestalterischen
Impulsen, die sie im Blick auf die Gesellschaft geltend machen und einbringen,
auch selbst messen lassen müssen (Nr.245). Ob auch bei uns Solidarität
und Gerechtigkeit praktiziert werden oder nicht, ist eine Frage unserer
gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit. Die Mahnung des Evangeliums:
"Bei euch soll es nicht so sein" (Mk 10,43), gilt hier gerade nicht.
Bei uns muß es vielmehr erst recht so sein, wie wir es für
unsere ganze Gesellschaft einfordern und wünschen.
Es ist klar, daß dies alles unter den gegenwärtigen Bedingungen
nicht immer einfach sein kann. Als Kirche leben wir nicht in einem abgehobenen
Elfenbeinturm, sondern in der Welt von heute mit ihren tiefgreifenden
Veränderungen und ernsten Problemen. Daß wir im kirchlichen
Bereich derzeit zu massiven Einsparungen und zu einer Reform unserer
Organisationsstrukturen gezwungen sind, stellt uns als Kirche, aber
auch die Kooperation zwischen kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeitern
auf eine ernste Bewährungsprobe. Den kirchlichen Dienst unter solchen
gewandelten und sich weiter wandelnden Bedingungen vernünftig zu
koordinieren, stellt uns vor eine große Herausforderung - ich
nenne hier nur die Veränderungen, die uns im Rahmen des europäischen
Einigungsprozesses noch bevorstehen werden. Davon abgesehen setzt der
gesellschaftliche Gegenwind, der uns als Kirche heute ins Gesicht bläst,
nicht zuletzt auch das, womit man sich ja identifizieren soll, wenn
man im Dienst der Kirche steht, jede und jeden ganz persönlich
und bis hinein in das private Umfeld in der heutigen Zeit Spannungen
aus, die nicht immer leicht zu bestehen sind.
All das, meine Damen und Herren, können wir nur gemeinsam schaffen
als Gemeinschaft im Glauben und als Gemeinschaft im Dienst Christi.
Wir können es aber auch schaffen, weil Jesus Christus, als er Jüngerinnen
und Jünger in seinen Dienst gerufen und ausgesandt hat, seiner
Kirche und damit auch uns das Versprechen gegeben hat: "Seid gewiß:
Ich bin bei euch alle Tage." (Mt 28,20)