21.12.2005Auseinandersetzung
von KZVK und Selbsthilfe zur Entgeltumwandlung Im Interesse von Transparenz und Information
hatten wir auf unseren Internetseiten http://www.zentralkoda.de und
http://www.diag-mav.org Schreiben der Selbsthilfe und der KZVK zur Entgeltumwandlung
gemäß Zentral-KODA-Beschluss vom 15. April 2002 veröffentlicht.
Mittlerweile hat jedoch die Auseinandersetzung in den Schreiben an Schärfe
zugenommen. Möglicherweise bahnt sich hier ein Rechtsstreit über
Aussagen und Wertungen an.
In ein laufendes Streitverfahren wollen wir jedoch nicht verwickelt
werden; daher haben wir uns entschlossen den Schriftverkehr aus dem
Netz zu nehmen.
Georg Grädler, Wolfram Schiering
22.09.2005 OLG Karlsruhe 12 U 99/ 04 VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften
der rentenfernen Versicherten unverbindlich - die Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder durfte ihr Zusatzversorgungssystem nicht
ohne weiteres auf ein Punktesystem umstellen Pressemeldung und
das Urteil im Volltext
Satzung
KZVK 01.04.2004 Erweiterte und geänderte Beteiligungsmöglichkeiten:
Seit Ende 2003 können auch nicht katholische Einrichtungen bei
der KZVK beteiligt werden, wenn sie - z. B. im Zusammenhang mit Fusionen
oder Ausgründungen - Arbeitnehmer von bei der KZVK bereits beteiligten
Einrichtungen übernehmen. Diese so genannte partielle Beteiligung
erfolgt im Interesse der übernommenen Arbeitnehmer, da auf diese
Weise eine Zersplitterung ihrer betrieblichen Altersversorgung vermieden
und deren weitere Fortführung möglich wird. Dementsprechend
erstreckt sich die Beteiligung nur auf die übernommenen Arbeitnehmer.
Bereits vorhandene Arbeitnehmer der nicht katholischen Einrichtung sowie
künftig neu eingestellte Arbeitnehmer werden nicht von der Beteiligung
erfasst, dürfen also nicht versichert werden.
Darüber hinaus wurden die Beteiligungsvoraussetzungen für
katholische Einrichtungen deutlich verändert und den praktischen
Bedürfnissen der Einrichtung angepasst.