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Fehlende Information und Konsultation bei Betriebsübergang |
| Text der Klageerhebung |
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| Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
| An den 72101 Rottenburg/Neckar
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Anschrift |
| Klage gemäß § 28 KAGO
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Betreff |
| Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Bennenung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Bennenung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.
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Förmlicher Antrag, |
| Die Mitarbeitervertretung hat am (Datum) erfahren, dass ein Betriebsübergang der Einrichtung (Einrichtung bzw. Teileinrichtung benennen und beschreiben) zu dem Rechtsträger (Name Name des Rechtsträgers) am (Datum) stattfinden soll. Der Dienstgeber hat die vorgeschriebene Information und Konsultation gemäß der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen Kapitel III Artikel 7 nicht durchgeführt. Die MAV wurde nicht über den Zeitpunkt bzw. den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer, die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen informiert, es fand keine Konsultation statt.
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Bezeichnung des Streitgegenstandes und Bennenung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
| Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber gegen die Bestimmungen der §§ 27 Abs. 2, 27a MAVO in Verbindung mit der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen verstoßen hat. |
Feststellungsbegehren |
| Weiterhin beantragen wir den Dienstgeber zu verpflichten, 1. die Mitarbeitervertretung unverzüglich zu folgenden Punkten zu informieren:
2. dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung unverzüglich den Übergabevertrag und den Personalüberleitungsvertrag zur Einsicht vorzulegen 3. dass er den Betriebsübergang erst nach Abschluss der ordnungs- und gesetzmäßigen Information und Konsultation der MAV gemäß der genannten EU-Richtlinien durchführen darf. Wenn Eile geboten ist: Weiterhin beantragen wir, dem Dienstgeber im Rahmen einer einstweiligen verfügung gemäß § 52 KAGO zu untersagen, den Betriebsübergang vor Abschluss der ordnungs- und gesetzmäßigen Information und Konsultation der Mitarbeitervertretung durchzuführen. Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, da die Maßnahme bereits zum (Datum) umgesetzt werden soll, auch sehen wir die Notwendigkeit zur Abwendung eines konkreten kollektivrechtlichen Nachteils/Schadens gegeben, denn die Mitarbeitervertretung wird durch diese Maßnahme unwiderruflich in ihren Rechten verletzt.
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Leistungsbegehren (genau bezeichnen) |
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Mit unserer Vertretung wollen wir
beauftragen. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung zur Wahrung unserer Rechte notwendig ist.
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| Die MAV der (Bennenung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefaßt.
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Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt |
| Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |