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Checkliste für Betriebsänderung (Betriebsschließung
Checkliste für Betriebsänderung
- Besteht der Beschluss des zuständigen Organs zur Absicht einer
Betriebsänderung (Betriebsschließung)?
- Stellt die Maßnahme eine Betriebsänderung dar? (allgemein
z. B. Arbeitsplatzverlust, Minderung des Verdienstes, Verlängerung
Wegezeiten, Verlust betrieblicher Sozialleistungen, Verlust von Anwartschaften
auf Zusatzversorgung, Änderung von Arbeitsinhalten, Arbeitszeit,
Leistungsverdichtung, Arbeitsumgebungseinflüssen; speziell Stillegung,
Einschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und Spaltung des ganzen
Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile, grundlegende Änderung
der Betriebsorganisation, des Betriebszweckes, der Betriebsanlagen,
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden)?
- Besteht die Möglichkeit, dass die Betriebsänderung wesentliche
wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt?
- Ist die gesamte Belegschaft oder wenigstens ein erheblicher Teil
der Belegschaft betroffen?
- Existiert eine Mitarbeitervertretung zum Zeitpunkt der Entscheidung?
- Anhörung und Mitberatung der Mitarbeitervertretung gemäß § 29
Absatz 1 Nr. 17 MAVO ("Interessenausgleich"). Zustimmungsrecht
gemäß § 33 Absatz 1 in Verbindung mit § 36 Absatz
1 Nr. 11 MAVO und Antragsrecht gemäß § 37 Absatz
1 Nr. 11 MAVO (§ 42 Absatz 2 Satz 2 MAVO beachten!) für
Maßnahmen zum Ausgleich und zur Milderung von Härten ...
("Sozialplan"). Evtl. Abschluss einer Dienstvereinbarung
gemäß § 38 Absatz 1 Nr. 11 MAVO
- Rechtzeitige Anzeige gegenüber dem Arbeitsamt nach Maßgabe
von § 17 Kündigungsschutzgesetz (Anzeigepflicht) und Berücksichtigung
von § 18 Kündigungsschutzgesetz (Entlassungssperre)
- Meldepflicht gegenüber dem Präsidenten des Landesarbeitsamtes
gemäß § 8 Arbeitsförderungsgesetz mit Stellungnahme
der Mitarbeitervertretung
- Beachtung der Kündigungsfristen gemäß §§ 14
und 15 AVR (ordentliche Kündigung) und von § 622 Absatz
2 Nr. 7 und Absatz 5 und 6 BGB i.d.F. von Art. 1 Kündigungsfristengesetz
vom 7.10.1993, BGBl I S. 1668
- Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher
gemäß § 30
MAVO, eine Kündigung ohne Einhaltung des Verfahrens ist unwirksam.
Besonderer Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen ,
bei Mutterschutz und Elternzeit und bei MAV-Mitgliedern (§ 19
Absatz 3 MAVO)
- Sonstiges: § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz wegen Steuerfreiheit
von Abfindungen (und damit Sozialversicherungsfreiheit), § 143a
SGB III wegen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld/Sperrfrist,
Anrechnung der Abfindung.
Voraussetzungen: was ist eine
beteiligungspflichtige Betriebsänderung?
- es muss eine MAV zum Zeitpunkt der Entscheidung existieren
- die Maßnahme muß eine Betriebsänderung darstellen
(allgemein z. B. Arbeitsplatzverlust, Minderung des Verdienstes,
Verlängerung
Wegezeiten, Verlust betrieblicher Sozialleistungen, Verlust von Anwartschaften
auf Zusatzversorgung, Änderung von Arbeitsinhalten, Arbeitszeit,
Leistungsverdichtung, Arbeitsumgebungseinflüssen; speziell
Stillegung, Einschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und
Spaltung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile,
grundlegende Änderung
der Betriebsorganisation, des Betriebszweckes, der Betriebsanlagen,
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden)
- es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Betriebsänderung
wesentliche wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft mit
sich bringt
- es muss die gesamte Belegschaft oder wenigstens ein erheblicher
Teil der Belegschaft betroffen sein
rechtliche Grundlagen
- Begriffsbestimmung Interessenausgleich
und Sozialplan
- Kündigungen: §§ 30,
30a, 31 MAVO
- rechtliche Grundlagen nach MAVO: §§
27, 28, 29 Abs. 1 Nr. 17, 33, 36,37, 38, 41, 42
MAV erfährt von einer Betriebsänderung
- Überprüfung der Beteiligungspflichtigkeit
- richtige Nutzung der Informationsrechte
- Feststellung des Handlungsbedarfes und der zeitlichen und inhaltlichen
Handlungsspielräume
- Festlegung der Verhandlungsziele der MAV
- Entwicklung eines eigenen Verhandlungskonzeptes für den Interessenausgleich
- Ausarbeitung eines eigenen Sozialplanentwurfes
- Festlegung der betriebspolitischen und rechtlichen Durchsetzungsstrategien
typische Fehler
- keine genaue Überprüfung der Arbeitgeberinformationen
über Erforderlichkeit und Durchführung der Betriebsänderung
- zusätzliche erforderliche Informationen werden nicht oder zu
spät angefordert
- Daten zur wirtschaftlichen Situation und Entwicklung liegen nicht
vor oder werden nicht eingefordert
- Möglichkeiten, gestaltenden Einfluß zu nehmen, werden
nicht ernsthaft in Betracht gezogen
- keine Entwicklung von Gegenkonzepten
- für den Interessenausgleich und den Sozialplan werden keine
eigenen schriftlichen Verhandlungsentwürfe erstellt
- die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten werden nur unzureichend
beachtet und ausgeschöpft
- konkrete Verhandlungen mit dem Arbeitgeber werden bereits ohne
ausreichende Informationen aufgenommen, also vor Abschluss der Informationsphase
- voreilige Zusagen nach der Erstinformation durch den Arbeitgeber
- externe Beratung und Unterstützung werden zu spät oder
gar nicht herangezogen
- Handlungsmöglichkeiten durch Mobilisierung der Belegschaft
und Information der Öffentlichkeit werden zu wenig beachtet
- Arbeitgeberinteressen und -ziele werden zu wenig analysiert und
können nicht genutzt werden, um möglichen Gegendruck zu
entwickeln
- MAV läßt sich unter Zeitdruck setzen
- MAV ist nicht gut organisiert (z. B. keine Arbeitsgruppen / Arbeitsteilung)
MAV-Arbeit organisieren
- über eigene Ziele Klarheit verschaffen
- Zeitbedarf feststellen
- Informationsbedarf, Unterlagenbedarf feststellen und einholen
- DiAGen, Gewerkschaften informieren
- betriebswirtschaftlichen / rechtlichen Beratungsbedarf feststellen
- Belegschaft informieren / einbeziehen
- inhaltliche Vorstellungen über Interessenausgleich und Sozialplan
entwickeln
Arbeitgeberstrategien bei Betriebsänderungen
- MAV unter Zeitdruck setzten
- MAV umgehen
- MAV missachten
- MAV einbinden
- MAV spalten
- MAV von Mitarbeiterschaft trennen
- MAV von externer Unterstützung abschneiden
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